Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Seit dem 01. März 2008 gibt es die elektronischen Versicherungsbestätigung. Die eVB ist ein digitales Kommunikationsinstrument zwischen den Kfz Versicherungen, dem Kraftfahrzeugbundesamt sowie den regionalen Zulassungsbehörden. Die alte Doppelkarte wurde somit abgelöst. Die Digitalisierung der Kfz Anmeldung ermöglicht Ihnen nun eine schnellere und leichtere An- bzw. Ummeldung Ihres Fahrzeuges. sein.
Das Anmeldungsverfahren mit der eVB
Die Versicherungsgesellschaften händigen Ihnen heute, keine Doppelkarte im Papierformat mehr aus. Stattdessen stellt Ihnen der Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Das Kraftfahrzeugbundesamt, das Straßenverkehrsamt und die Polizei haben einen ständigen Zugriff auf diese zentrale Datenbank. Damit die Zulassungsstelle die eVB zuordnen kann, erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen eine VB-Nr. (Versicherungsbestätigungsnummer). Wenn Sie dem Mitarbeiter in der Zulassungsstelle die Nummer mitteilen, kann dieser die elektronische Versicherungsbestätigung Ihnen und Ihrem Fahrzeug zuordnen. Dadurch kann für das Fahrzeug die Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr ausgestellt werden.
Wie erhalten Sie Ihre eVB?
Sollten Sie einen Vertrag über unsere Seite online abgeschlossen haben, können Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung online abrufen. Sie können sich diese dann als PDF Datei abspeichern oder Sie notieren sich diese einfach, damit Sie diese dem Mitarbeiter im Amt mitteilen können. Sollte dies nicht möglich seine, erhalten Sie die eVB von uns per eMail, per SMS, per Fax oder postalisch. Wenn Sie es ganz eilig haben und eventuell schon beim Straßenverkehrsamt sitzen, können wir Ihnen die Zulassungsnummer auch telefonisch mitteilen. Hierdurch können Sie erhebliche Zeit bei der Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges sparen.
Allgemeine Informationen zur elektronischen Versicherungsbestätigung
Mit der neuen eVB ist es für Sie möglich, ohne Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt zu fahren, da Sie bereits Versicherungsschutz genießen. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei über die Versicherungsbestätigungsnummer überprüfen, ob Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht. Sie benötigen keine weiteren Vertragsunterlagen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Ihren Versicherungsvertrag erhalten Sie weiterhin später in Papierform von Ihrem Versicherungsunternehmen. Über die eVB erhalten Sie bei Wunsch auch vorläufigen Versicherungsschutz für Voll- und Teilkaskoschäden.
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